Energieberatung

Leistungen im Bereich Energieberatung

Ziel ist es den Energieverbrauch Ihres Hauses zu optimieren und Energieeinsparungen zu erzielen, um somit den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. 

Die BAFA Vor-Ort-Beratung beinhaltet die Erstellung eines Sanierungskonzepts für Wohngebäude. Erstellt wird hierbei ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), welcher aufeinander aufbauende Einzelmaßnahmen präsentiert. 

Basis für die Erstellung dieses Fahrplans ist die Durchführung eines Vor-Ort-Termins durch einen Energieeffizienzexperten. Im Anschluss bewertet der Energieberater den energetischen Ist-Zustand des Hauses und entwickelt basierend darauf entsprechende Maßnahmenpakete, welche aufeinander aufbauend in den Fahrplan eingebettet werden. 

Nach Fertigstellung erhalten Sie 2 Unterlagen: Zum einen den „Sanierungsfahrplan“ mit übersichtlichen Informationen zum Ist-Zustand ihres Gebäudes inkl. den jeweiligen Sanierungsschritten und zum anderen eine „Umsetzungshilfe“ für die Maßnahmen mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Sanierungsschritten.

Vorteile:

  • Bei Beantragung der Förderung einer Sanierungsmaßnahme aus dem iSFP erhält man 5% mehr Förderung je Maßnahme 
  • Die Erstellung eines iSFP wird ebenfalls vom BAFA gefördert 

Ziel ist es den Energieverbrauch und die Energieeffizienz solcher historischen Gebäude zu optimieren, während gleichzeitig ihre denkmalgeschützte Integrität erhalten bleibt.

Da denkmalgeschützte Gebäude oft alte Bauweisen und Materialien verwenden, stellen sie in Bezug auf die energetische Optimierung besondere Herausforderungen dar. Daher gelten besondere Anforderungen an die energetische Sanierungsumsetzung.

Ein ausgeprägtes Fachwissen für die Verträglichkeit energetischer Maßnahmen am historischen Baubestand ist hierfür unerlässlich. Energieberater für denkmalgeschützte Gebäude sind darauf spezialisiert, Lösungen zu finden, die sowohl die Energieeffizienz verbessern als auch die historische Integrität des Gebäudes bewahren.

Wir beraten Sie gerne bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes!

Sanierung

Unterschieden werden kann hier in Sanierung in Einzelmaßnahmen oder zum Effizienzhaus. 

Einzelmaßnahmen unterteilen sich in die Bereiche Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und Fachplanung bzw. Baubegleitung.  

Neubau

Unter einem Effizienzhaus wird ein energetischer Standard für Wohngebäude verstanden. Anhand dieser Kennzahl wird angegeben wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. 

Der oben genannte energetische Standard setzt sich zusammen aus dem Gesamtenergiebedarf einer Immobilie und die Qualität der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Je nach Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust wird das Gebäude einer Effizienzhausstufe zugeordnet.

 

Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes. Es kann somit ganz leicht herausgefunden werden, ob es sich bei dem betrachteten Gebäude, um einen wahren Energiefresser oder -sparer handelt. 

Unterschieden werden kann in 2 Arten des Energieausweises: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis

Wird ein Verbrauchausweis erstellt, wird der Zustand des Hauses anhand der Verbrauchsdaten ermittelt. Betrachtet werden hierbei die Verbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser. Die Angaben werden in diesem Fall von den Bewohnern des Hauses geliefert. 

Bei einem Bedarfsausweis hingegen wird der Zustand des Gebäude mit samt der Außenwände, des Dachs, den Fenstern und der eingebauten Heizungstechnik genau betrachtet. Hier wird unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner der  Zustand des Gebäudes hinsichtlich Energieeffizienz und Bausubstanz beurteilt. Bei einem Neubau kann ausschließlich ein Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbräuche vorliegen können. 

Anhand des ermittelten Endenergiebedarfs kann in beiden Fällen eine Einordnung des Hauses in die verschiedenen Effizienzklassen erfolgen. Diese erstrecken sich von A+ (niedriger Energiebedarf) bis hin zu H (hoher Energiebedarf).

Nach GEG2020 ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes die Erstellung eines Energieausweis Pflicht. Ebenfalls bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie. 

Mit einem Blower Door Test wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Ziel dieses Tests ist es, eventuell noch vorhandene Lecks in der Gebäudehülle aufzuspüren.

Zunächst gilt es alle Öffnungen des Gebäudes nach draußen (z.B. Abluftöffnungen, dezentrale Lüfter…) abzudecken und alle schließbaren Öffnungen (z.B. Fenster, Türen…) geschlossen zu halten. Im Anschluss wird das Gerät in einer geeigneten Öffnung platziert (z.B. einer Tür) und die Messung kann beginnen.

Erster Schritt ist eine sogenannte Vormessung, um größere Leckagen zu ermitteln. Während der eigentlichen Messung wird dann mittels des eingebauten Geräts eine Windlast von Windstärke 5 simuliert, um die Luftwechselrate zu dokumentieren. Insgesamt werden 2 Messungen durchgeführt: eine Unterdruck- und eine Überdruckmessung

Abschließend wird der Wert für den Luftwechsel des Gebäudes bestimmt. Dieser bildet sich aus dem Mittelwert aus Unter- und Überdruckmessung. Liegt der Wert bei   1,5 1/h ist der Test bestanden.

Pflicht ist der sogenannte Blower Door Test in GEG-Nachweisen, in denen die Berechnung mit geprüfter Luftdichtheit durchgeführt wurde oder bei allen Neubauten mit Förderungen nach dem KfW-Effizienzhausstandard.

Die Beantragung von Fördermitteln stellen viele Bauherren vor eine große Herausforderung. Wir helfen den Durchblick durch den Förderdschungel zu behalten. 

Welche Förderungen sind aktuell möglich? Was kommt für Sie in Frage? Was sind die Bedingungen? Wie beantrage ich die Förderung? 

Wie beraten Sie gerne!

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